Die Bundesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ ist eine Einrichtung des Bundes, um schwangeren Frauen und ihren Familien in Notlagen unbürokratisch zu helfen.
Die Bundesstiftung kann vor allem helfen bei:
- der Schwangerschaftsbekleidung
- der Babyausstattung
- der Kinderzimmereinrichtung
Gut zu wissen
Die Bewilligung ist einkommensabhängig.
Höhe und Dauer der Unterstützung richten sich nach den besonderen Umständen der persönlichen Notlage. Der Antrag darf nur bei einer Beratungsstelle vor der Geburt gestellt werden.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beihilfe.
Beihilfen aus der Bundesstiftung…
- … müssen nicht zurückgezahlt werden.
- … dürfen unter bestimmten Voraussetzungen nicht auf das
Arbeitslosengeld II und andere Sozialleistungen
angerechnet werden.
Antragsstellung
Alle Angaben werden vertraulich behandelt!
In der Schwangerenberatungsstelle Philippshaus in Marburg nimmt Frau Traxel, in Biedenkopf Frau Schelberg und Gladenbach Frau Protz Ihren Antrag auf Mittel aus der Bundesstiftung gerne entgegen.
Bitte denken Sie daran, zum Termin die notwendigen Nachweise mitzubringen.
Vereinbaren Sie einen Termin mit uns!
Wir nehmen Ihren Antrag auch gerne telefonisch entgegen.
Sie finden uns in Marburg und unseren Außenstellen Biedenkopf und Gladenbach
Marburg
Philippshaus, Universitätsstraße 30/32, 35037 Marburg
Telefon: 06421-27888
Gelegenheit zur persönlichen Anmeldung im Sekretariat haben Sie von:
Montag – Freitag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
Montag – Donnerstag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Für telefonische Anmeldungen sind wir erreichbar von:
Montag – Freitag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
Montag – Donnerstag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Außerhalb der Telefonzeiten können Sie eine Nachricht auf Band hinterlassen.
Biedenkopf
Schulstraße 25, 35216 Biedenkopf
Telefon: 06461/9540-0 oder 06461/9540-18
schwangerenberatung.bid-glad(at)ekkw.de
Gladenbach
Marktstraße 7, 35075 Gladenbach
Telefon: 06461/9540-0 oder 06462/6558