Antragestelle für Mittelvergabe der Bundesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens"
Die Bundesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" ist eine Einrichtung des Bundes, um schwangeren Frauen und ihren Familien in Notlagen unbürokratisch zu helfen.
Die Bundesstiftung kann vor allem helfen bei:
- der Schwangerschaftsbekleidung
- der Babyausstattung
- der Kinderzimmereinrichtung

Gut zu wissen
Die Bewilligung ist einkommensabhängig.
Höhe und Dauer der Unterstützung richten sich nach den besonderen Umständen der persönlichen Notlage. Der Antrag darf nur bei einer Beratungsstelle vor der Geburt gestellt werden.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beihilfe.
Beihilfen aus der Bundesstiftung...
- ... müssen nicht zurückgezahlt werden.
- ... dürfen unter bestimmten Voraussetzungen nicht auf das
Arbeitslosengeld II und andere Sozialleistungen
angerechnet werden.