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Beratungsstellen Philippshaus

Anspruch auf Beratung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Personen, die in beruflichem Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung einen Anspruch auf Beratung – gemäß den gesetzlichen Vorgaben der §§ 8a/8b SGB VIII und 4 KKG.

Diese Beratung können Ratsuchende aus Marburg bei unserer iseF-Beraterin („insoweit erfahrene Fachkraft“) in Anspruch nehmen. Diese Fachkraft ist auf Kindeswohlgefährdungen spezialisiert und hat praktische Erfahrung darin, Gefahren für das Kindeswohl zu erkennen und zu beurteilen sowie zu beraten, was als nächstes zu tun ist. Die Mitwirkung einer solchen qualifizierten Fachkraft bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos für ein Kind oder eine:n Jugendliche:n trägt zu einer größeren Handlungssicherheit bei. Die Beratung ist für die Ratsuchenden kostenfrei.

Sie erreichen uns telefonisch unter 06421- 27888, Mo – Fr von 10 – 12 Uhr sowie Mo – Do von 14 – 16 Uhr. Ein Anrufbeantworter ist rund um die Uhr geschaltet und wird regelmäßig abgehört. Sie können uns auch eine Mail schreiben unter: psychologischeberatung.dwmb@ekkw.de

Sollten Sie in dringenden Fällen niemanden bei uns erreichen, können Sie sich auch an folgende Stellen wenden:


Erziehungsberatungsstelle der Stadt Marburg

Auf dem Appelling 6

35043 Marburg

Tel.  0157 85126754

erziehungsberatung@marburg-stadt.de


Deutscher Kinderschutzbund

Ortsverband Marburg-Biedenkopf e.V.

Universitätsstr. 29

 35037 Marburg

Tel. 06421 – 67 119

info@kinderschutzbund-marburg.de


Wildwasser e.V. – Fachberatungsstelle sexualisierte Gewalt

Wilhelmstr. 40

35037 Marburg

Tel. 06421 – 1 44 66

info@wildwasser-marburg.de

Für Institutionen aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf ist folgende Beratungsstelle zuständig:


INTEGRAL

https://integral-online.de/jugendhilfe/isef-beratung

Telefon: 0162 2818600


In akuten Fällen der Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen kontaktieren Sie die Tagesbereitschaft des Jugendamtes der Stadt Marburg unter 201-0. Bei dringender Gefahr außerhalb der Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte an die Polizei.