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Beratungsstellen Philippshaus

Anspruch auf Beratung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung


Seit der Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes am 01.01.2012 haben Berufsgruppen und Institutionen aus den Bereichen Schule, Gesundheitswesen, Soziales und alle anderen (auch kirchliche und ehrenamtlich arbeitende) Fachkräfte, die mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt sind, einen Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft (iseF), wenn sie den Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung haben. Die iseF unterstützt und begleitet Fachkräfte prozessorientiert bei der Risiko- und Gefährdungseinschätzung.

Sie können mit uns einen Kooperationsvertrag abschließen, so dass unsere iseF – Mitarbeiterin Ihnen und Ihrer Organisation im Fall eines Verdachtes auf Kindeswohlgefährdung zur Beratung zur Verfügung steht.